Geistiger Diebstahl oder eigenständige literarische Technik? Helene Hegemanns Debütroman Axolotl Roadkill hat für heftige Kontroversen gesorgt. globe-M Redakteur Justinus Pieper diskutiert mit Dr. Tristan Straub, Professor für Wirtschaftsrecht, die Hintergründe.
globe-M: Helene Hegemanns Debütroman Axolotl Roadkill hat für Kontroversen gesorgt. Sind Plagiate in der Kunst- und Literaturszene weniger ernst zu nehmen als in der Wissenschaft? Oder ist die Korruption in der Kunst weiter fortgeschritten, als in der Wissenschaft?
Tristan Straub
„Urheberschaft“, „Echtheit“, „Authentizität“ und „Originalität“ könnten daher noch kommerzialisierbarer werden als bisher, und infolge dieser Entwicklung demjenigen zufallen, bei dem sie den höheren „Wert“ entfalten, praktisch also mehr Geld einbringen.
globe-M
Tristan Straub: Helene Hegemann wollte uns anscheinend weismachen, der Plagiatsvorwurf sei genauso lächerlich wie die Kritik, sie habe nicht selbst erlebt, wovon sie in „Axolotl Roadkill“ erzählt. Geschenkt - denn schließlich sagte schon Maxim Gorki: „Man braucht nicht in der Pfanne gelegen zu haben, um über ein Schnitzel zu schreiben“. Doch hat es nichts mit guter Recherche zu tun, die ungenannten Quellen wörtlich abzuschreiben und als eigene kreative Arbeit auszugeben.
globe-M: Wären denn Gerichtsprozesse eine angemessenere Art gewesen, die durch „Axolotl Roadkill“ aufgeworfenen Probleme zu behandeln? Immerhin war die Verfasserin bei seinem Erscheinen erst 17 Jahre alt.
Tristan Straub: Dann hätte man eben statt des Erwachsenenstrafrechts das Jugendstrafrecht angewandt. Aber es kommt mir nicht darauf an, dass man Helene Hegemann hätte vor Gericht zitieren sollen. Auf der anderen Seite setzte sich eine maßlose Verharmlosung durch, die kaum je durchblicken ließ, dass Plagiate, wie Helene Hegemann sie begangen hat, das Urheberrecht schöpferischer Menschen verletzen und nach § 106 des Urheberrechts-Gesetzes strafbar sind.
Es handelt sich indessen um Antragsdelikte, und solange keines ihrer Opfer Strafanzeige stellt, bleibt sie straflos: Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Entscheidung von Airen, darauf zu verzichten, kann ich sogar nachvollziehen. Ullstein hat ihm ein Angebot gemacht, das man als junger, kaum bekannter Autor nicht ablehnen kann.
globe-M: Bleibt eine juristische Auseinandersetzung trotzdem notwendig?
Tristan Straub: Zumindest müssen juristische Argumente eine stärkere Rolle spielen, um zu verstehen, welches Gewicht der Hegemann-Skandal haben sollte, und weshalb es falsch wäre, einfach zur Tagesordnung überzugehen. Das Buch mag als Kunstwerk mehr oder weniger wertvoll sein. Die Affäre besitzt eine langfristigere Bedeutung, wenn man über das Verhältnis von Kreativität und Kapitalismus nachdenkt, zumal dann, sobald mit dem Internet wieder einmal eine technische Neuheit den Zugang und damit auch den Zugriff auf geistige Schöpfungen erweitert - wie einst etwa die Schrift, der Buchdruck, die Photokopiermaschine, der Personalcomputer. Während das Feuilleton und die Literaturwissenschaft das Problem durchaus aufgriffen und über den Plagiatsvorwurf unter moralischen und künstlerischen Gesichtspunkten diskutierten, blieb der juristische Aspekt seltsam unterentwickelt.
globe-M: Möglicherweise scheuten die deutschen Intellektuellen den Vorwurf, humorlos zu sein, wenn sie einem siebzehnjährigen „Wunderkind“ gegenüber auf das Gesetz pochten. Selbst Airen übte Nachsicht: „Ich bin nicht sauer“. Immerhin tanzte Josef Joffe aus der Reihe, als er sich in der ZEIT nicht scheute, „das Ding beim Namen zu nennen“: verweislose Aneignung − und das Plagiat eines Textes mit dem Diebstahl eines Autos verglich, ohne einen „Literaturvorbehalt“ als Privileg anzuerkennen. Bei einer Umfrage des Kölner Stadtanzeigers unter Schriftstellern bestanden die Befragten darauf, dass die Quellen genannt werden müssten – sogar der in der „parasitenpresse“ publizierende Thorsten Krämer, der ansonsten „die Idee des geistigen Eigentums für einen Widerspruch in sich“ hält.
Und - ein Schelm, der Böses dabei dachte, dass Helene Hegemann die Tochter des ehemaligen Chefdramaturgen der Berliner Volksbühne, Carl Hegemann, ist...
Tristan Straub: Obwohl der Verlagsvertrag der Minderjährigen der Genehmigung durch ihren Vormund bedurft hatte, fragte merkwürdigerweise niemand nach seiner juristischen Verantwortung für diese Urheberrechtsverletzungen. Über seine „künstlerische“ Mitwirkung wurde immerhin spekuliert, zumal herauskam, dass er seiner Tochter im August 2009 per Amazon ein Exemplar von Airens „Strobo“ geschickt hatte, den Helene Hegemann später nicht gekannt zu haben behauptete.
Sein Wirken an der Berliner Volksbühne lässt gerade keinen Respekt vor den Autoren von Theaterstücken erkennen, vielmehr wurde aus dem gesuchten Gegenteil von „Werktreue“ das Konzept dieses Hauses. Möglicherweise ist die „Autorin“ deshalb noch in einer weiteren Weise milieugeschädigt, als ihre Protagonistin „Mifty“. Dort mag die Tochter nicht nur das theorieverquaste Vokabular für „ihren“ Roman aufgeschnappt haben, sondern auch die Rhetorik, die sie halb verdaut expektorierte, um damit ihre Ausbeutung anderer Schriftsteller zu „rechtfertigen“.
globe-M: Helene Hegemann behauptete, aus dem Vollen der Kultur zu schöpfen und so viele Inspirationsquellen angezapft zu haben, dass sie bei der Veröffentlichung gar nicht mehr wusste, wen sie genau zitierte.
Dass Abschreiben nicht gilt, lernt man doch eigentlich schon auf der Schule – aber nicht in diesem Fall, denn wie für ehrgeizige Eltern die schlechten Noten ihres Kindes schlagende Beweise für dessen Hochbegabung sein können, so waren das Wunderkind und ihre Romanheldin eben Schulschwänzerinnen. Die Vorlage vergessen zu haben, ist eine so abgedroschene Schutzbehauptung, dass sie sogar im Artikel der Wikipedia über das Plagiat nachzulesen steht.
Tristan Straub: Außerdem erklärt sie nicht, wieso Helene Hegemann die Zitate nicht wenigstens als Fremdtext erkennbar hervorhob. Hierfür müsste sie sich entweder selbst der Schlamperei bezichtigen oder nach vorne verteidigen, indem sie ein Kunstkonzept in Anspruch nimmt, das sie rechtfertigt.
Es gefiel ihr, zwischen beiden Argumenten zu oszillieren, obwohl sie damit zugleich auf Fahrlässigkeit wie auch auf Vorsatz plädierte und sich beides genaugenommen ausschließt. Die provokante Widersprüchlichkeit, mit der sie sich äußerte, würde sogar denjenigen Kritikern entgegenkommen, die schon in „Axolotl Roadkill“ eine „Selbstparodie“ zu entdecken glaubten.
globe-M: Im Internet gibt es dazu eine bissige Dialogszene von Gregor Keuschnig, der die Geburt von „Axolotl Roadkill“ aus dem Geiste des Schmierentheaters am Frühstückstisch im Vaterhause Hegemann unter dem Titel „Lasst doch mal die Kleinen nach vorne“ satirisch aufspießt.
Vielleicht braucht das juristische Schrifttum mehr Zeit und reagiert nicht so schnell wie der Journalismus?
Tristan Straub: Möglicherweise halten Rechtsgelehrte das zu einem auffälligen Prozentsatz aus Fäkalwörtern bestehende Buch für zu ungustiös, um nun gerade anhand von „Axolotl Roadkill“ den andauernden Streit um den gesetzlichen Kompromiss zwischen Kunstfreiheit und Urheberrecht weiterzudiskutieren. Man sollte inzwischen aber Einiges gewöhnt sein, denn das Konzept der in Dosen abgefüllten „Künstlerscheiße“ von Piero Manzoni stammt immerhin schon aus dem Jahre 1961. Trotzdem lohnt es sich, Helene Hegemanns wichtigstes Verteidigungsargument nicht nur künstlerisch, sondern auch als Rechtsposition ernst zu nehmen, ernster als sie selbst das vielleicht tun mag.
globe-M: Helene Hegemann ging am 29. April 2010 in einem offenen Brief an ihre Kritiker in der „ZEIT“. zum Angriff über: "Wenn da die komplette Zeit über reininterpretiert wird, dass das, was ich geschrieben habe, ein Stellvertreterroman für die Nullerjahre ist, muss auch anerkannt werden, dass der Entstehungsprozess mit diesem Jahrzehnt und den Vorgehensweisen dieses Jahrzehnts zu tun hat, also mit der Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum Kopieren und zur Transformation."
Diese Verteidigung erinnert mich daran, wie sich der Schweizer Journalist Tom Kummer verteidigte, als er anno 2000 im Magazin der Süddeutschen Zeitung mehrere Interviews veröffentlicht hatte, die er nicht selbst geführt, sondern teils aus fremdem Material zusammengesetzt, teils erfunden hatte. Angeblich sollten es der Zeitgeist und die geänderten Rahmenbedingungen des Wettbewerbs in den Medien rechtfertigen, die digitalisierte Technik zu nutzen, um Texte per Mausklick zu kopieren und in „etwas Neues“ einzufügen. Tom Kummer taufte sein Vergehen einfach in „Borderline-Journalismus“ um. In den Zeitungen hat diese „Konzeptkunst“ aber verdientermaßen keine Anerkennung gefunden. Gilt bei Helene Hegemanns - sagen wir: - „Borderline-Roman“ etwas anderes? Was ist davon juristisch zu halten? Hat sie überhaupt Plagiate begangen, als sie Fremdtexte in Axolotl Roadkill verwendete und veröffentlichte, ohne ihre Quellen anzugeben? Oder hat sie bloß ungeschickt zitiert?
Tristan Straub: Helene Hegemann hat aus den Werken anderer nicht bloß zitiert. Es ist ja bereits unrecht, wenn ein eigenmächtiger Kopist dem Autor die ihm für Vervielfältigungen gesetzlich zustehenden Tantiemen vorenthält und ihn somit ausbeutet, ohne eine besondere Rechtfertigung dafür geltend machen zu können. Eine solche Rechtfertigung besteht in der Kopie für private Zwecke, was aber bei Helene Hegemanns Veröffentlichung nicht greift.
Ihr Verhalten ist sogar schlimmer. Denn anders als der einfache Kopist enthält der Plagiator dem wahren Autor nicht nur seine berechtigte Vergütung vor, sondern nimmt ihm außerdem etwas weg: seine Identität als Schöpfer des Werkes.
globe-M: Aber handelt es sich bei der Kriminalisierung des „geistigen Diebstahls“, beispielsweise durch Abschreckungskampagnen der Filmindustrie im Kino, denn um mehr als irreführende, profitgeleitete Propaganda? Geht es sich nicht eher um eine verunglückte, halbgare Metapher? Schließlich erleidet ein Schriftsteller keinen geistigen Verlust, wenn sein Buch unerlaubt kopiert wird, weil dieses dann eben mehrfach existiert und seine kreative Gestaltung nicht „weg“ ist.
Tristan Straub: Bei einem Plagiat ist „geistiger Diebstahl“ sehr wohl möglich, weil der Plagiator behauptet: „ICH bin der Autor dieses Werks“ – und damit dessen eigentlichem Schöpfer die Anerkennung „wegnimmt“, welche ihm nach § 13 UrhG zusteht. Der Plagiator verletzt mit seiner Lüge ein Persönlichkeitsrecht des wahren Verfassers. Weil künstlerische Schöpfungen zur Persönlichkeit eines Menschen gehören, deutet eine Immanuel Kant folgende juristische Tradition schließlich die Verletzung des Urheberrechts als geistigen Menschenraub.
Anders ist dies beim Zitieren, wenn die Quelle korrekt angegeben wird, denn dadurch wird die persönliche Leistung des Urhebers gerade bewahrt. Im Gegensatz zum Plagiat lässt ein Zitat erkennen, dass es gerade nicht von demjenigen stammt, der es anführt.
globe-M: Zugegeben, das lateinische Wort „plagiarius“ bedeutet „Entführer, Sklavenfänger, Menschenräuber“, und der römische Satiriker Marcus Valerius Martialis prägte es auf den literarischen Kidnapper, weil er sich mit dem persönlichen Verdienst auch die Seele eines Anderen anmaßt.
Aber ist es angemessen, in der Kunst die Zitierregeln der Wissenschaft durchzusetzen? Wie hätte Helene Hegemann denn aus Airens „Strobo“ zitieren sollen, aus Filmen, Musiksongs oder e-Mails?
Tristan Straub: Es stimmt schon, dass die wissenschaftliche Zitierpflicht über den Respekt vor Urheberrechten hinausgeht. Das Urheberrecht schützt die Gestalt, welche eine Idee durch den Urheber, z.B. den bildenden Künstler, Schriftsteller, oder Komponisten erhalten hat. Es geht aber nicht um den Inhalt, welchen diese schöpferischen Formen fassen. Ideen sind also insofern nicht geschützt. Im Grundsatz steht es jedem frei, derselben Idee eine andere eigenständige Form zu geben und dafür auch ein eigenes Urheberrecht zu beanspruchen. Bei geringerer Selbständigkeit der Gestaltung handelt es sich allerdings um eine Bearbeitung fremden Stoffes, die dessen Urheber untersagen darf.
In der Wissenschaft geht es jedoch darum, offenzulegen, woher die Informationen stammen, die man behandelt, und anzuerkennen, welche fremden Ideen man sich angeeignet hat. Dazu muss man die Quelle dieser fremden Inhalte angeben. Außerdem muss man nachweisen, was ein anderer behauptet hat, wenn man sich darauf bezieht. Man darf einem anderen nicht einfach irgendwelche Aussagen unterschieben.
Obwohl es in der Realität durchaus immer wieder missachtet wird, ist bei einem wissenschaftlichen Buch - lege artis! - auf einer Zitierweise zu bestehen, die den Inhalt des Fremdtextes bewahrt und nicht verfälscht, sowie auf der Nennung der Quelle, so dass die mit ihr belegte Behauptung auf denjenigen zurückverfolgt werden kann, von dem der Verfasser die fremde Information bezog.
Die unterschiedlichen Zitierpflichten verlangen also, grob gesagt, in der Kunst den Respekt vor fremden Formgestaltungen, doch in der Wissenschaft zusätzlich den Nachweis fremder Inhalte, egal in welcher Form sie Ausdruck gefunden haben. Letzteres gilt sogar dann, wenn ein Werk wegen Ablaufs der Frist nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist.
globe-M: Dann gelten bei einem journalistischen Zeitungsartikel andere Bräuche, zumal wegen des notorischen Platzmangels. Hier muss es wohl reichen, wenn der Journalist Zitate als Fremdäußerungen kenntlich macht, also klarstellt, dass sie nicht von ihm stammen, sondern von einem anderen. Ihre genaue Fundstelle braucht er im Text nicht nachzuweisen, muss sie aber wenigstens auf Nachfrage angeben können.
Tristan Straub: Bei einem Roman hingegen fällt die Abwägung zwischen den berechtigten, aber kollidierenden Positionen so aus, dass seinen Verfasser die Pflicht trifft, die Quellen für urheberrechtlich noch geschützte Fremdtexte ausdrücklich zu nennen, wenn schon nicht als Binnennachweise im Fließtext oder als Fußnoten am Ende der Seite, dann eben mindestens in einem Anhang. Helene Hegemann und der Ullstein-Verlag haben dies bei Erscheinen von „Axolotl Roadkill“ versäumt und – im Gegenteil – einen falschen Eindruck erweckt. Da der Text im Ausnahmefall auch mal deutlich machte, dass z.B. ein Songtext von Leonhard Cohen stammt, musste selbst bei einem mündigen und literarisch nicht ungebildeten Leser der Irrtum entstehen, von Helene Hegemann stamme der ganze Rest, zumal dessen disparater Stil die verwendeten Texte anderer Autoren nicht als fremdartig auffallen ließ.
globe-M: Demgegenüber hat Jürgen Graf in der „ZEIT“ behauptet, „Axolotl Roadkill“ gebe „beständig Signale, dass er ein Textgewebe aus eingearbeiteten Fremdtexten“ sei, und dass er mit seiner „ironisch-distanzierten Erzählstimme (...) beständig die Authentizität seiner eigenen Feststellungen“ unterlaufe. Hegemann bezeichnete ihren Roman als Lüge„aber nur über die Lüge kommen wir der Wahrheit nahe“. Darum stellt Graf die provokante Frage „Kann man solch einem Roman tatsächlich vorwerfen, er versuche, seinen Leser hinters Licht zu führen?“
Tristan Straub: Die Antwort lautet „ja“: man kann durchaus. Jürgen Graf ging Helene Hegemanns simplem Trick auf den Leim, die „Erzählstimme“ der Romanfigur „Mifti“ mit derjenigen ihrer Autorin zu verwechseln, eine Finte, mit der sie sich je nach Bedarf in den Vorder- oder Hintergrund spielt. Ganz opportunistisch soll „Mifti“ mal Helene sein – oder mal eben nicht: je nachdem wie es Hegemann nützt, wenn sie leugnet, dass es heute noch „Originalität“ gebe, und nur noch „Echtheit“ für ihre Erzählung beansprucht. Die Verfasserin lässt auch andere Figuren reden, z.B. „Ophelia“: „Ich habe mit zwölf einen ganzen Roman geschrieben, der nur aus Songtexten von Nick Cave zusammengeflickt war.“ Zuvor schon „erwischt“ Mifti ihre Freundin Ophelia beim Geschichtenklau, als diese sagt, sie sei „einfach farbenblind geworden“. Doch Mifty“ hat „ein Interview mit David La Chapelle gelesen und gecheckt, das diese Farbenblindheitsgeschichte von ihm ist. Fragt man sie“ (Ophelia) „nach ihren Inspirationsquellen, wird es meist abstrakt“.
globe-M: Tatsächlich wollte sich auch Helene Hegemann kaum erinnern können, bei wem sie angeschrieben hatte. Ahmt so das Leben die Kunst nach?
Tristan Straub: Warum sollen wir glauben, dass hier die Autorin für sich persönlich spricht, während sie sich doch wohl verbitten würde, dass man die folgende vielzitierte Stelle als Ausdruck ihrer eigenen „Wohlstandsverwahrlosung“ deutete – und nicht der Verrohung ihrer Romanfigur Mifti? „Mir bereitet es keine Schwierigkeiten, dabei zuzusehen, wie einer Sechsjährigen bei vollem Bewusstsein gleichzeitig die Netzhaut ausgebrannt und irgendein Schwanz in den Arsch gerammt wird, und danach verblutet sie halt mit weit geöffneten Augen auf dem Parkplatz“. Was die Autorin ihrer „Mifti“ in den Mund legte, hat Helene Hegemann also nicht zwingend über sich selbst gesagt, auch wenn sie selbst diesen Kurzschluss mitunter nahe legte: „Finde ja diese wertschätzende Haltung ihr gegenüber immer so krass. Warum wird so was sechzehnjähriges, ständig ins Hardcorearrogante Abrutschendes, Kommunikationsfloskeln Bedienendes zu so einer Party eingeladen? Geht die noch zu Schule?“ Das Partygerede, zu der diese Passage gehört, treibt das anspielende Selbstportrait auf die Spitze: „Aber interessant zu sehen, was passiert, wenn man so einem todlangweiligen Teenagerdrama mal eine Bühne gibt.“
globe-M: Und es ist interessant zu sehen, dass Helene Hegemann hier Wort für Wort den Blogbeitrag eines gewissen „Tyron“ vom 2. April 2009 zu ihrem Film „Torpedo“ abgeschrieben hat – ohne das Zitat und seine Quelle erkennbar zu machen. Davon weiß der nachträgliche Anhang der 4., verbesserten Ullstein-Ausgabe übrigens immer noch nichts.
Es bleibt dabei: die verwendeten Texte anderer Autoren wurden in „Axolotl Roadkill“ nur ausnahmsweise als solche kenntlich gemacht. Ansonsten ließ das Buch den Leser über die Fremdheit und den Ursprung der Passagen im Unklaren. Ändert sich daran etwas, wenn seine Verfasserin eine selbstdistanzierte, ironische Erzählstimme einsetzt?
Tristan Straub
globe-M: Bei der von Hegemann im Mai 2010 selbst besorgten Parodie „Axel hol den Rotkohl“ soll das laut dem Feuilleton der Berliner Morgenpost erst recht gelten, denn sie sei: „durch den assoziationsreichen Knautschpuppenkakao gezogen worden, der in seiner Bastelästhetik und der Kultivierung eines extrem dilettantischen Habitus gegen Massenkompatibilitätsverdacht ziemlich immun ist.“
Tristan Straub: Einen dilettantischen Habitus pflegt dann wohl auch der Ullstein-Verlag, denn der nachträgliche Nachweisapparat in „Axolotl Roadkill“ ist entgeisternd „lässig“. Immerhin straft sein sechsseitiger Umfang Helene Hegemanns Behauptung Lügen, die von ihr benutzten Fremdtexte würden „zusammen genommen circa eine einzige von 206 Buchseiten“ ausmachen.
globe-M: Bezeichnend für den nach wie vor unbekümmerten Umgang dieses Verlags mit den Rechten anderer ist aber bereits, dass die Seitenangaben jeweils um 2 nach oben verrutscht sind - eine Schlamperei, die an die häufige Einsparung von Lektoren und Korrektoren durch den zur Mitarbeit verpflichteten Autoren denken lässt und gerade hier besonders stört.
Tristan Straub: Außerdem will sich der Verlag mit einer salvatorischen Klausel schützen und schreibt: „Dieser Roman folgt in Passagen dem ästhetischen Prinzip der Intertextualität und kann daher weitere Zitate enthalten. Der Verlag hat sich bemüht, alle uns bekannten Rechteinhaber zu ermitteln. Sollten dennoch Inhaber von Urheberrechten unberücksichtigt geblieben sein, bitten wir sie, sich mit dem Verlag in Verbindung zu setzen.“
Wenn es dem Verlag um literarische Echtheit, Authentizität oder Originalität gegangen wäre, hätte er nicht bloß die „Inhaber von Urheberrechten“ angesprochen. Stattdessen interessiert Ullstein wohl allein, sich von juristischer Haftung frei zu zeichnen. Wer keine Urheberrechte mehr besitzt, zählt nicht weiter – also alle Schriftsteller, die mehr als 70 Jahre tot sind, weil dann die Schutzfrist erlosch. Gewiss ist nun jeder berechtigt, ihr Material verwenden, ohne irgendjemanden um Einwilligung bitten zu müssen. Sie aber ungenannt zu lassen, heißt, sich mit fremden Federn zu schmücken, und würde zwar nicht gegen deutsches Urheberrecht verstoßen - aber z.B. gegen den französischen Code de la propriété intellectuelle, welcher in Art. L. 121-1 die Anerkennung der wahren Autoren, ihren Anspruch auf Identifikation und Zuschreibung auf ewig als «droit moral» schützt. Nach ihnen nicht einmal mehr zu fragen, bleibt indes auch hierzulande fragwürdig, sowohl moralisch als auch ästhetisch.
globe-M: Stichwort „Intertextualität“ – gilt das? In der F.A.Z. glaubte sich Felicitas von Lovenberg ganz auf dem qui-vive: „Sich mehr oder weniger ungeniert bei anderen zu bedienen und das dann Inspiration zu nennen, ist die moderne Form der webbasierten Intertextualität.“
Tristan Straub: Helene Hegemann beansprucht, „die“ Internet-Generation zu vertreten, um für sich im Zeichen moderner Zeiten schöpferische Freiheit zu fordern, als wäre das geltende Urheberrecht einfach altmodisch. Sich auf das Internet zu berufen, um die Montage eines Romans zu rechtfertigen, wirkt jedoch lächerlich. Des computerbasierten Fortschritts bedurfte es dafür keineswegs - anders als bei Filmen oder Musik. Wie seit Jahrhunderten genügt es in der Literatur, (ab)schreiben zu können; die Tasten „copy“ und „paste“ bringen da bloß eine Arbeitsersparnis, aber nichts wesentlich Neues.
Ernster zu nehmen ist der Einwand, aus dem fremden Material ein neues, selbständiges Werk geschaffen zu haben.
globe-M: Kurz gefragt: siegt die Kunstfreiheit über das Urheberrecht, wenn „Axolotl Roadkill“ fremde Texte verwendet?
Tristan Straub: Die juristische Antwort darauf hängt davon ab, inwiefern „Intertextualität“ nicht nur als „ästhetisches Prinzip“ gilt, sondern auch rechtlich anzuerkennen ist.
globe-M: Lassen wir uns auf das Argument der „Intertextualität“ ein, das dem Roman „Axolotl Roadkill“ angeblich als „ästhetisches Prinzip“ zugrunde liegt. Zunächst einmal handelt es sich aber gar nicht um eine kreative Technik der Schriftsteller, sondern um eine analytische Diagnose der Literaturwissenschaftler wie Julia Kristeva oder Gérard Genette, die damit feststellen, inwiefern ein Text andere Texte enthält, auf sie anspielt, sich von ihnen abhebt oder von ihnen seinen Sinn erhält. Obendrein gilt dabei ein sehr weiter Textbegriff, der letztlich alle möglichen Kulturleistungen umfasst, z.B. auch Bilder, Filme oder Musik, sogar Rituale.
Tristan Straub: Weil der Begriff so nicht taugt, zwischen Zitat, Bearbeitung, freier Benutzung oder Plagiat zu unterscheiden, ist er für urheberrechtliche Fragen irrelevant.
globe-M: In seiner engeren Interpretation handelt es sich um eine Technik der literarischen Anspielung in einem Text auf einen anderen. Sie muss darauf bauen, dass die Leser es merken, wenn der Autor auf etwas Fremdes bezug nimmt. Anatol Stefanowitsch hat jedoch überzeugend festgestellt, dass dies bei „Axolotl Roadkill“ gerade nicht der Fall ist: „Da Helene Hegemann behauptet, ‚Strobo’ selbst nicht zu kennen, kann sie kaum davon ausgegangen sein, dass ihre Leser/innen tatsächlich Bezüge zu dem weitgehend unbeachteten und in einem wenig bekannten Verlag erschienenen Roman herstellen können.“
Immerhin räumte Helene Hegemann ein, wenn schon nicht aus Airens Buch, so doch aus seinem vorherigen Blog geschöpft zu haben – um prompt vorzubringen, sie habe durch ihren Roman versucht, mit Airen „ein Stück weit in Kommunikation zu treten“.
Tristan Straub: Das aber machte ihre Textgestaltung, wenn überhaupt, nur allzu wenigen Lesern bemerkbar. Obendrein dürfte sich jeder bestohlene Schriftsteller von einem Plagiat „ein Stück weit“ angesprochen fühlen. Für ihn selbst mögen die „Anspielungen“ durchaus deutlich sein, wenn er seinen Text unter dem Namen einer anderen „Autorin“ wiederfindet. Sobald sich diese erwischt sieht, mag sie – Überraschung! – ihre Absicht zur künstlerischen Kommunikation offenbaren oder beteuern, sie habe sich doch bloß einen Scherz erlaubt. In der Abwägung ihrer Freiheit hierzu mit dem Urheberschutz erscheinen solche nachträglichen „Dialogangebote“ bloß als fadenscheinige Schutzbehauptungen.
globe-M: Helene Hegemann und ihr Verlag nahmen für „Axolotl Roadkill“ die Kunstfreiheit in Anspruch und leiteten aus „dem ästhetischen Prinzip der Intertextualität“ die „Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum Kopieren und zur Transformation." ab. Andere Apologeten wie Felicitas von Lovenberg in der F.A.Z. beriefen sich zudem auf den Zeitgeist und das Internet: „Sich mehr oder weniger ungeniert bei anderen zu bedienen und das dann Inspiration zu nennen, ist die moderne Form der webbasierten Intertextualität.
Tristan Straub: Die Flucht nach vorne, ihre Plagiate als künstlerische Remix-Technik auszugeben, machte Helene Hegemann kurzzeitig zur Namenspatronin neuer Wörter, von „Hegemania“ oder „Hegemanie“ zum Verb „die Hegemann machen“ oder gleich „hegemannen“, was insgesamt darauf hinausläuft, trotz zutreffender „Plagiatsvorwürfe für Belletristik(preise) nominiert." zu werden. In der Tat: beinahe hätte sie zum dritten Mal einen Preis für ihre zweimal wiederverwertete Geschichte bekommen, also für die Erlebnisse einer Minderjährigen, die mit dreizehn Jahren ihre alkoholsüchtige Mutter verlor, nach Berlin zu ihrem Vater, einem Theatermacher, zog und sich nun schuleschwänzend zwischen Drogen- und Sexexzessen treiben lässt, ohne erwachsen werden zu wollen.
globe-M: Sogar die Plagiatsvorwürfe bewogen niemanden, den Roman „Axolotl Roadkill“ von der Nominierungsliste für den Preis der Leipziger Buchmesse 2010 zu streichen. Die Vorsitzende der Jury, Verena Auffermann, sagte „Es hat solche Fälle gegeben, solange es den Buchdruck gibt“ und redete einer Art literarischem Ablasshandel das Wort: „Wir haben uns beim Ullstein-Verlag sehr genau erkundigt nach dem Stand des Urheberrechts. Uns wurde glaubhaft bestätigt, dass es einen ordentlichen Weg gibt: dass alle ihr Geld bekommen und alles hinten verzeichnet ist“.“ Indem also der Verlag von „Axolotl Roadkill“ die Rechte an den fremden Federn nachträglich kaufte − soweit sie ihm bekannt wurden! -, sollte alles wieder in Ordnung − und die „Autorin“ preiswürdig sein. Erhalten hat Helene Hegemann von der mit insgesamt 45.000 Euro dotierten Auszeichnung am Ende nichts, obwohl sie sich um die maximale Verwertung eigener und fremder Texte so verdient gemacht hatte.
Tristan Straub: Zum Trost hielt die „Hegemania“ lange genug an, dass Bastian Kraft und Tarun Kade vom Thalia-Theater eine Bühnenfassung erstellten und „Axolotl Roadkill“ im November 2010 in Hamburg aufführten. Darin kam immer wieder eine Anspielung auf die Plagiatsvorwürfe vor, die wohl als ironischer Running Gag gemeint war: "Das ist also nicht von dir?" - "Nein, das ist von so 'nem Blogger!"
globe-M: Einen Namen bekam dieser Blogger nicht?
Tristan Straub: Vielleicht war Airen diesmal ungenannt besser dran. Denn er hatte sich zuvor schon anhören müssen, wie Harald Schmidt seinen Künstlernamen in seiner Fernsehsendung am 11. Februar 2010 zu „Ayran“ verballhornte, ihn also in die Nähe des türkischen Trinkyoghurts rückte. Während Schmidts Talkshow seinem Gast Helene Hegemann eine landesweite Plattform bot, war Airen dazu gar nicht eingeladen worden: „Das ist ungerecht. Er hat ihr Buch zehnmal in die Kamera gehalten und meines überhaupt nicht."
globe-M: Mündete die mediale Aufregung also in „business as usual“? Ging es nur darum, „ein Thema bis zur Hysterie aufpumpen und dann wie einen Luftballon ohne Knoten unter Geknatter losschwirren lassen, bis nur eine leere Hülle bleibt“, wie Sebastian Hammelehle im Spiegel schrieb?
Tristan Straub: Das Strohfeuer dieses Literaturskandals blamierte die Autorin, ihren Verlag, etliche Kritiker oder andere Figuren des deutschen Literaturbetriebes kaum nachhaltig. Manche Kritiker verschlimmbesserten ihre Fehler, indem sie - wie Ijoma Mangold - nachher verkündeten, die Entlarvung der Plagiate ändere nichts an ihrem positiven Urteil über den künstlerischen Wert des Buchs. Mit einem geradezu zynischen Trick machte Mangold aus der Not des Buches sogar eine Tugend, denn seine „Literarizität (...) nehme „durch diese Abschreibe-Kunst eher zu als ab“.
globe-M: Der besonders exponierte und düpierte Maxim Biller hatte geschrieben, er wolle die Romanheldin „zu mir nach Hause einladen und gerne ein paar Kapitel lang ihr Papa sein“ und sei ansonsten „nicht für Klatsch und das Verbreiten von Verlags-PR zuständig, sondern für große, unvergessliche Literatur“. An der Diskussion danach mochte er sich wenigstens nicht mehr beteiligen.
Tristan Straub: Immerhin hatte er selbst Erfahrung mit Klatsch und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, derentwegen er auf die erfolgreiche Klage seiner einstigen Freundin Ayşe Romey den Schlüssel(loch)roman „Esra“ 2007 zurückziehen musste. Den Gipfel von Rechthaberei und Beliebigkeit erreichte Tobias Rapp: „Die Qualität an Helene Hegemann ist sie selbst, als Figur, als Intellektuelle. Wenn ich sage, dass das Buch über weite Strecken nicht lesbar ist, dann ist das eben so. Helene kann nicht erzählen, aber sie hat etwas zu sagen. Bei vielen Menschen ist es genau anders herum. Sie hat mehr Ideen in der Minute als sonst wer – das, was sie in Axolotl geschrieben hat, getrennt von der Person Helene Hegemann zu betrachten, als rein literarische Analyse – das halte ich für unredlich.“
globe-M: Airen wurde doch durch die Taschenbuchausgabe bei Ullstein entschädigt. Wenn man den Text auf dem Bücherrücken liest, könnte man so zynisch werden, von einer Win-Win-Situation zu sprechen: „Im Zuge der hitzig geführten Debatte um Helene Hegemanns Roman Axolotl Roadkill wurden auch Strobo und sein Autor Airen berühmt.“
Tristan Straub: Volenti non fit iniuria? Für die freie Willensentscheidung eines bisher fast unbekannten, zur Tatzeit mit 29 Jahren selbst noch jungen Autors mag es aber doch einen Unterschied bedeuten, ob er zuvor gefragt wird oder nachher ein bereits von einem mächtigen Verlagshaus veröffentlichtes Plagiat vorgesetzt bekommt, das mitsamt seiner minderjährigen Autorin zu „begnadigen“ ihm dann zugemutet wird.
globe-M: Über Helene Hegemann schrieb Ursula März in der „Zeit“: „Ich denke, es war naiv von ihr. Aber was sie gemacht hat, ist nicht verwerflich. Es ist Teil unserer Literatur-Welt.“
Tristan Straub: Doch, es ist verwerflich. Und ja, es ist Teil unserer Kunst-Welt. Umso schlimmer.
globe-M: Vielen Dank für das Gespräch.
Dr. Tristan Straub ist Professor für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Im ersten Teil des Interviews ging es um die Plagiatsaffäre um den Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg.